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Stornierung & Erstattung

Refund

Aktualisiert am 18. August 2026

GrundsatzAnfragenStornierungWiderrufUmbuchungErstattung

1. Grundsatz

Grand-Touring-Erlebnisse werden für einen abgestimmten Termin geplant. Deshalb hängen Stornierung, Umbuchung und mögliche Erstattung von der konkret bestätigten Buchung und den dafür vereinbarten Bedingungen ab. Die Website nennt bewusst keine pauschalen Prozentsätze, Fristen oder Gebühren, die nicht aus den bereitgestellten Unternehmensinformationen hervorgehen.

Vor einem verbindlichen Vertrag sollen die für die konkrete Buchung geltenden Bedingungen transparent mitgeteilt werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben von vertraglichen Regelungen unberührt.

Entscheidend ist daher nicht eine allgemeine Überschrift auf dieser Seite, sondern welche Leistung für welchen Termin tatsächlich vereinbart wurde. Eine mögliche Erstattung wird immer anhand dieses konkreten Vertrags und der anwendbaren gesetzlichen Regeln beurteilt.

2. Noch nicht bestätigte Anfragen

Eine über das Website-Formular abgesendete Anfrage ist zunächst eine Bitte um Kontakt und Abstimmung. Solange noch keine verbindliche Buchung bestätigt wurde, besteht aus der bloßen Anfrage kein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Tour zu einem bestimmten Termin.

Entsprechend entsteht aus einer unverbindlichen Anfrage auch keine bereits gezahlte Leistung, die über diese Website pauschal zu erstatten wäre. Maßgeblich ist stets der Stand der individuellen Kommunikation und Buchungsbestätigung.

Wird eine Anfrage vor einer verbindlichen Bestätigung nicht weiterverfolgt, betrifft dies deshalb grundsätzlich nur den laufenden Abstimmungsvorgang. Eine Stornierung einer bereits geschlossenen Buchung ist davon zu unterscheiden.

3. Stornierung nach Buchungsbestätigung

Wenn bereits ein verbindlicher Vertrag besteht, richtet sich eine Stornierung nach den für diese Buchung bestätigten Bedingungen und nach zwingendem Recht. Ob und in welcher Höhe ein Betrag erstattet wird, kann insbesondere davon abhängen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche rechtlichen Regelungen im Einzelfall greifen.

Eine Stornierungsanfrage sollte unter Angabe der Buchungsdaten über die bereitgestellten Kontaktdaten an das Unternehmen gerichtet werden. Nach Eingang kann geprüft werden, welche vertragliche und gesetzliche Folge für die konkrete Buchung gilt.

Für die Zuordnung sind insbesondere die Angaben hilfreich, die bereits in der Buchungsbestätigung enthalten sind. Zusätzliche personenbezogene Daten sollten nur mitgeteilt werden, soweit sie für die Prüfung des Vorgangs erforderlich sind.

4. Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen

Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sieht § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch eine Ausnahme vor, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Ob diese Ausnahme auf eine konkrete Buchung Anwendung findet, richtet sich nach dem tatsächlich geschlossenen Vertrag. Diese Information ersetzt daher nicht die für den jeweiligen Vertrag maßgebliche rechtliche Einordnung.

Insbesondere ist zwischen einem gesetzlichen Widerruf, einer vertraglich geregelten Stornierung und sonstigen gesetzlichen Rechten bei einer Leistungsstörung zu unterscheiden. Diese Instrumente haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden nicht pauschal gleichgesetzt.

5. Umbuchung und Änderungen

Ob eine Umbuchung möglich ist, hängt von der konkreten Buchung, dem gewünschten Ersatztermin, der Verfügbarkeit der vereinbarten Leistung und den bestätigten Bedingungen ab. Eine Umbuchung gilt erst als vereinbart, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.

Änderungen einer Route, die wegen Verkehr, Wetter, Straßensperrungen oder vergleichbaren Umständen erforderlich werden, sind von einer freiwilligen Stornierung durch den Gast zu unterscheiden. Welche Rechte daraus folgen, bestimmt sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.

Wird ein Ersatztermin angefragt, entsteht daraus noch keine automatische Umbuchung. Maßgeblich ist die ausdrückliche Bestätigung, dass der neue Termin und gegebenenfalls angepasste Leistungsbestandteile an die Stelle der bisherigen Vereinbarung treten.

6. Abwicklung einer Erstattung

Soweit im konkreten Fall ein Erstattungsanspruch besteht, erfolgt die Abwicklung auf Grundlage der Buchungs- und Zahlungsinformationen, die zu diesem Vertrag vorliegen. Konkrete Bearbeitungsfristen oder Zahlungswege werden auf dieser Seite nicht erfunden, wenn sie nicht als Unternehmensinformation vorgegeben wurden.

Für Rückfragen können die im Impressum und im Footer genannten Kontaktdaten verwendet werden.

Soweit eine Erstattung geschuldet ist, bleibt ihre konkrete Durchführung an den zugrunde liegenden Buchungs- und Zahlungsvorgang gebunden. Diese Seite nennt daher keine pauschale Auszahlungsmethode oder feste Bearbeitungsdauer, die nicht als Unternehmensinformation vorgegeben wurde.

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Private Grand-Touring-Erlebnisse am Bodensee mit Chauffeur, abgestimmter Route und ausgewählten Stopps.

Anzeige. Tourverläufe, Stopps und zeitliche Abläufe können aufgrund von Verkehr, Wetter, Verfügbarkeit oder individuellen Abstimmungen angepasst werden. Genannte Preise sind Einstiegspreise der beschriebenen Tourkategorie; die konkrete Leistung wird vor einer verbindlichen Buchung individuell bestätigt. Es gelten die vereinbarten Buchungsbedingungen.

Unternehmensangaben
Vaassen - ToursPeijerstraat 144 | 6101 | Gh EchtUSt-IdNr.: DE 154818647Registrierung: 2023-05-18Telefon: +31638715361E-Mail: [email protected]Geschäftsführung: Solveig Göring
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